Eine besondere Maßnahme bei Gerüstbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist der Schutz von Passanten.
Eine besondere Maßnahme bei Gerüstbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist der Schutz von Passanten durch einen Fußgängertunnel, sobald eine freie Gehwegbreite von mind. 1,25m nicht gegeben ist.
Diese Fußgängertunnel sind ein wichtiger Bestandteil der Gerüstbauarbeiten im öffentlichen Verkehr, weil die Fußgänger ansonsten sehr nah an der Straße, oder auf dieser Laufen müssten und somit das Risiko für diese vergrößert werden würde.
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